Ausbildung Weiterbildung LKW Fahrer Module Schlüsselzahl 95 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG Sie haben einen Lkw-Führerschein (C1, C1E, C, CE) oder eines Bus-Führerschein (D1, D1E, D, DE) und möchten damit gewerblich unterwegs sein? Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sieht regelmäßige Weiterbildungen (Modulschulungen) in drei Kenntnisbereichen in einem Gesamtumfang von 35 Stunden vor (5 Module á 7 Stunden). Die Weiterbildungspflicht im Rahmen des BKrFQG gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis im C- und/ oder D-Klassenbereich zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Bus- und Lkw-Fahrer müssen sich folglich regelmäßig innerhalb eines 5-Jahres-Intervalls weiterbilden und dies nachweisen. Bisher war der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Lkw- oder Busführerschein notwendig. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl „95“. |
ALLE 5 Module als Komplettkurs oder einzeln
|