Jährliche Unterweisung für Kranführer – gesetzlich vorgeschrieben
Kranführer sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer Sicherheitsunterweisung teilzunehmen. Diese Verpflichtung ergibt sich unter anderem aus:
§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
DGUV Vorschrift 1
DGUV Regel 100-500
Arbeitgeber müssen im Schadensfall nachweisen können, dass die jährliche Unterweisung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ist die letzte Unterweisung älter als 12 Monate, kann dies zu Problemen mit der Berufsgenossenschaft sowie dem Versicherungsschutz führen.
Mit unserem Online-Kurs zur jährlichen Unterweisung für Krane erfüllen Sie diese gesetzliche Pflicht schnell, flexibel und rechtssicher.
Inhalte der Unterweisung
Die Schulung dient der Auffrischung der Kenntnisse aus der Erstausbildung (z. B. Kranschein) und behandelt unter anderem:
Pflichten und Verantwortung des Kranführers
Sicherer Umgang mit Lasten
Anschlagen von Lasten und Lastaufnahmemittel
Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsbereich
Typische Unfallursachen und Prävention
Kommunikation zwischen Kranführer und Einweiser
Technische und rechtliche Neuerungen
Verhalten im Notfall
Abschluss mit Lernkontrolle (Quiz) und Teilnahmezertifikat.
Vorteile auf einen Blick
Unterweisung gemäß aktueller DGUV-Vorschriften 100 % online – kein Vor-Ort-Termin erforderlich Flexible Zeiteinteilung Rechtssicherer Nachweis für Arbeitgeber Teilnahmezertifikat direkt nach erfolgreichem Abschluss Mehrsprachig verfügbar
Verfügbare Sprachen
Deutsch
Englisch
Russisch
Technische Voraussetzungen Internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit Audiofunktion. Keine Installation notwendig – komplett webbasiert.
Wichtiger Hinweis Voraussetzung ist eine bereits abgeschlossene Erstausbildung zum Kranführer (z. B. Kranschein).
Preis pro Teilnehmer. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.